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Österreichische Staatsbürger haben einen Anspruch auf eine Behandlung im EU-Ausland und bekommen
gegen Vorlage der Rechnung denselben Anteil von Ihrer Krankenkasse erstattet wie bei einem
österreichischen Privatzahnarzt.
Da die Erstattung von Kasse zu Kasse aber sehr verschieden ist und eine telefonische "Preisberatung"
wegen der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen unmöglich ist, geben wir am Telefon grundsätzlich
keine Auskünfte über Preise, sondern bieten Ihnen stattdessen eine Erstberatung mit der anschliessenden
Erstellung eines Kostenvoranschlages an.
Wenn Sie schon aktuelle Röntgenbilder und Behandlungsunterlagen haben, bitten wir Sie, diese mitzubringen.
Häufig git es mehrere Methoden und Möglichkeiten einer Versorgung und eine "Zweitmeinung"
lohnt sich immer.
Dies alles ist für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei - auch wenn Sie danach keine Behandlung bei
uns durchführen lassen.
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